(Language week 2005) Bürokratie-Deutsch

Posted on Thursday 7 July 2005

Hmm. Schwäbisch schreiben ist eigentlich ziemlich schwer. Vor allem wenn man in Stuttgart wohnt, wo fast alle sowieso quasi-Hochdeutsch reden. Also, schluß mit Schwäbisch, jetzt geht’s um Bürokratie-Deutsch.
Übersetzt: Ich bin faul und hab’ heute einer mail bekommen mit aufschnitten von den blödesten Bürokratie-Sprüchen Deutschlands. Ich würde versuchen, die meisten ins Englische zu übersetzen, aber manche sind auch für Deutsche unverständlich.

1. “Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.”
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

2. “Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.”
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

3.
“Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.”
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)

4. “Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.”
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)

5. “Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.”
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

6. “Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.”
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

7. “Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.”
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

8.
“Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.”
(Bundesanstalt für Arbeit)

9. “Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes.”
(Deutsches Lebensmittelbuch)

10. “Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als ‘dauernde Berufsunfähigkeit’ im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.”
(Bundessteuerblatt)

11. “An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.”
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

12. “Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen.”
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

13.
“Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.”
(Deutsches Lebensmittelbuch)

14.
“Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden.”
(Formular in Postgirodienst)

15.
“Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.”
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

Note, not a direct translation at all, it’s meant to capture the spirit.
Okay, saying I’d write in Swabian was stupid - it’s too hard, especially now that I live in Stuttgart where everyone speaks almost “proper” German. Yes, you Hannoverians might laugh, but I hear far fewer people who sound like they’re from the Alb here. So, enough of trying to write like a Swabian talks, today it’s bureacracy German.
Translated: I’m a lazy swine; I received an e-mail today containing some of the worst examples of German Angestellte speak - I’ll try to translate a couple of them into English, but some are unintelligible even for Germans.

My personal favourites are…..

5. “Wives who shoot their husbands to death don’t have a right to a widow’s pension, according to a decison of the BSG.”

6. “From a point of view regarding care, death represents the strongest reason for being unable to perform one’s duties.”

8. “Children referred to as the ‘first’,’ second’,’ third’ etc. child will be determined in accordance with their date of birth.”

10. “According to §16, paragraph 1, sentence 3 of the ESt law, it isn’t possible to declare the death of a taxpayer as permanent inability to work and to claim tax-exemption therefore.”

15. Huh?


  1.  
    7th July, 2005 | 8:42 am
     

    I love this one:
    “Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.”
    Das ist so behurigend :o )

  2.  
    7th July, 2005 | 9:06 am
     

    Hilarious and utterly German. I wasn’t aware of the “Margarinengesetz” until now.

    I once heard “das Sandmännchen” described as “Sonderbeauftragter für Schlafangelegenheiten”

  3.  
    silver tassles
    7th July, 2005 | 2:01 pm
     

    :)

  4.  
    9th July, 2005 | 11:29 am
     

    […] dass Berufsbeamtentum dauerhafte Schäden am Sprachzentrum verursachen kann (aus dem Blog inactualfact via No Blood for Sauerkraut).

    Bisher keine K […]

  5.  
    Alex N.
    9th July, 2005 | 5:19 pm
     

    15. “After relieved, dung in general remains a movable entity in its own right, it does not become an unseperable part of the land property by mixing or merging with it, therefore the land owner does not acquire property on the dog-dung automatically.”

    So in etwa, oder? :-)

    Übrigends, Punkt 4 - “Der Wertsack” geht noch ein ganzes Stückchen weiter;
    entnommen des Beitrags von “Flotsch” in der Comment Sektion von
    http://napauleon.typepad.com/nobloodforsauerkraut/2005/07/brokratiedeutsc.html#comments

    aber auch selbst schonmal woanders gehört gehört:

    “Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, daß ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen. Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk “Wertsack” eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk “versackt” darauf hingewiesen wird, daß es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit “Wertsack” bezeichneten Wertpaketsack handelt.”

    Das übersetz ich jetzt aber nicht. ;)

  6.  
    Alex N.
    9th July, 2005 | 5:28 pm
     

    Hehe, ich finde den mittleren Teil besonders verrückt:

    “Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, daß ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.”

    Hehe, UNVERZÜGLICH !!! ACHTUNG, jede Verzögerung also VERBOTEN! Ja, aber bei was denn nun gleich nochmal? Mir tut der arme Postmensch leid, der den Hinweis “Wertsack” durchliest, nichts versteht, und dann aber an diese Stelle kommt lol.

  7.  
    9th July, 2005 | 11:24 pm
     

    Alex: Wirklich unglaublich. Und von Paragraph 49! Wie viel mehr wahnsinn muss drin stecken?

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